DOI: 10.15375/zbb-2023-0404 ISSN:
Zur Verteidigung eines Leitbilds: Verzinsliches Darlehen nach § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB und „Negativzinsen“
Jens-Hinrich Binder- General Medicine
Zusammenfassung
In seiner Entscheidung vom 9. 5. 2023 zur darlehensrechtlichen Bewertung rechnerisch negativer Zinsleistungen infolge einer Zinsgleitklausel hat sich der XI. Zivilsenat des BGH erstmals im aktuellen Marktumfeld mit dem seit Jahren intensiv diskutierten Problemkreis der sog. Negativzinsen befasst, und zwar für einen Darlehensvertrag und mithin für das Aktivgeschäft der Kreditinstitute. Die vorliegende Anmerkung ordnet die zentralen Aussagen der Entscheidung ein und lotet ihre Reichweite auch für anders gelagerte Entscheidungen, insbesondere für die nach wie vor kontrovers diskutierte Zulässigkeit der Festlegung von Verwahrentgelten im Passivgeschäft, aus.