DOI: 10.1515/zgr-2026-0027 ISSN: 1612-7048

Zur kollisionsrechtlichen Behandlung von Organhaftungsansprüchen für Verluste beim Online-Glücksspiel – und darüber hinaus?

Torsten Kindt

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Zusammenfassung: Das scheinbare Nischengebiet des Glücksspielrechts steht seit einigen Jahren im Fokus der europäischen Zivilgerichte. Tausende Spieler versuchen, in Online-Glücksspielen verlorene Einsätze von ausländischen Glücksspielunternehmen wiederzuerlangen, die nicht über die in den Ansässigkeitsstaaten der Spieler vorgeschriebenen Glücksspielkonzessionen verfügten. Mit der hier besprochenen Entscheidung in der Rechtssache Wunner stellt der EuGH klar, dass 662

sich die Spieler dabei im Regelfall auch dann auf das Sachrecht ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats berufen können, wenn sie nicht gegen die das Glücksspielunternehmen tragende Gesellschaft selbst, sondern gegen deren Leitungsorgane vorgehen. Um zu diesem Ergebnis zu gelangen, trifft der EuGH Aussagen zur unionsrechtlichen Abgrenzung zwischen Gesellschafts- und Deliktsrecht sowie zur deliktsrechtlichen Schadenslokalisation, die weit über den Glücksspielkontext hinaus von Bedeutung sind.

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