DOI: 10.1515/zsr-2025-0028 ISSN: 2366-0295

Kommunale Zugangshürden bei der Bewilligung von Bildungs- und Teilhabeleistungen

Philipp Gräfe, Jörg Bogumil

Zusammenfassung

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Haushalten zielen auf die Verbesserung der Bildungschancen und der sozialen Teilhabe, werden jedoch vielerorts wenig in Anspruch genommen. Die BuT-Leistungen stehen dabei exemplarisch dafür, dass der Zugang zu den Leistungen des Sozialstaats häufig durch formale Hürden und Barrieren („Bürokratie“) gekennzeichnet ist. Diese ergeben sich aus Antragsverfahren, Nachweispflichten sowie komplexen und restriktiven Bewilligungspraktiken. Zugangshürden werden dabei durch Verwaltungen häufig unbeabsichtigt, teils aber auch intentional geschaffen.

Der Artikel führt die Probleme der Inanspruchnahme von BuT-Leistungen auf Zugangshürden zurück, welche hauptsächlich durch die kommunale Sozialverwaltung in den Verwaltungsverfahren implementiert werden. Aufgezeigt wird eine sehr große Varianz in der Ausgestaltung von kommunalen BuT-Verwaltungsverfahren. Empirisch stützt sich die Analyse auf eine Verwaltungsumfrage unter allen BuT-Verwaltungen im Ruhrgebiet (Rücklauf 81,4 %) sowie auf intensive Fallstudien mit Experteninterviews in ausgewählten Fallkommunen. Aus einer akteurszentrierten und neoinstitutionalistischen Perspektive werden darüber hinaus die Gründe untersucht, warum kommunale Sozialverwaltungen Zugangshürden bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe einführen.

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