DOI: 10.1515/zgr-2026-0030 ISSN: 1612-7048
Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften nach dem Zukunftsfinanzierungsgesetz
Elke Adams Zusammenfassung
„Das Inkrafttreten des Aktiengesetzes vor rund 60 Jahren bildet bis heute die Grundlage des deutschen Aktienrechts.
Vgl. nur
Born/Wollenschläger
, NZG 2025, 1163;
dies.
AG 2025, 631.
Seitdem haben sich allerdings der Bedarf der Aktiengesellschaften sowie das regulatorische und internationale Umfeld bedeutsam verändert.
Habersack
/
Vetter
, AG 2024, 377 Rdn. 2.
Insbesondere die Ausgestaltung des Kapitalerhöhungsrechts weist Mängel auf, die von Unternehmen vermehrt als Hindernis bei der Unternehmensfinanzierung kritisiert werden.
Freudenberg
, NZG 2023, 1486;
Koch
, VGR 2024 (Bd. 29), 31 Rdn. 4.
Seit langem wird daher gefordert, die Leistungsfähigkeit des Kapitalmarkts und die Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland durch wirtschaftsfördernde Erleichterungen der Eigenkapitalaufnahme bei Aktiengesellschaften zu verbessern. Mit dem Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG), das am 15. Dezember 2023 in Kraft getreten ist, ist nunmehr der neueste Abschnitt der bereits in den 1990er Jahren beginnenden
Vgl. zu den vorangegangenen Aktienrechtsreformen nur
Claussen
, DB 1998, 177 (KonTraG);
Claussen
, AG 1995, 163; Funke, AG 1997, 385 (StückaktienG);
Hoffmann
-
Becking
, ZIP 1995, 1 (Kleine AG);
Noack
, ZIP 1999, 1993 (NaStraG);
Thaeter
, NZG 2001, 545;
Pluskat
, DStR 2001, 897 (WpÜG); Bericht der Regierungskommission Corporate Governance v. 14.8.2001, BT-Drucks. 14/7515; Referentenentwurf zum TransPuG v. 26.11.2001, NZG 2002, 78;
Seibert
, AG 2015, 593.
„