Faktorverfahren statt Steuerklassen III und V: Verbesserte Arbeitsanreize ohne Liquiditätsentzug
Leonie Koch, Andreas Peichl, Nadine Riedel, Ida ZinkeZusammenfassung
Die Politik sucht nach Antworten auf den Fach- und Arbeitskräftemangel in der deutschen Wirtschaft – und hat dafür vor allem Steueranreizinstrumente im Blick. Leonie Koch, Andreas Peichl, Nadine Riedel und Ida Zinke wenden dagegen ein, dass es fiskalisch günstiger sei und Komplexitätsaufbau vermeide, Beschäftigungshemmnisse innerhalb des bestehenden Steuersystems abzubauen. Ein relevantes Hindernis sei der Lohnsteuervorabzug der Steuerklassen III/V: Zweitverdienende unterliegen hier hohen Grenz- und Durchschnittssteuerbelastungen. Ein verpflichtender Wechsel in die individuelle Lohnbesteuerung (Steuerklasse IV) würde die Steuerbelastung Zweitverdienender senken, ginge allerdings – wie in diesem Beitrag empirisch dokumentiert – mit relevanten unterjährigen Liquiditätseinbußen einher, gerade für Haushalte in der Mitte und am unteren Ende der Einkommensverteilung. Das spreche dafür, die optionale Berücksichtigung des Splittingsvorteils im Lohnsteuervorabzug zu erhalten. Ein automatisiertes Faktorverfahren, das am Vorjahreseinkommen anknüpft, sei hierbei vorteilhafter als eine Abbildung des Splittingvorteils über die Steuerklassen III/V: Die Steuerbelastung von Zweitverdienenden sei geringer und der Splittingvorteil werde selbst bei Einkommensschwankungen genauer approximiert.