DOI: 10.26650/annales.2026.2045215 ISSN: 2687-4113

Die Verwertung von Zufallsfunden bei der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im türkischen Strafprozessrecht

Sertaç Işıka
Dieser Aufsatz untersucht die rechtliche Behandlung und die Verwertbarkeit von Zufallsfunden, die im Rahmen der Überwachung der Telekommunikation nach Art. 135 ff. der türkischen Strafprozessordnung (tStPO) erlangt werden. Zunächst werden die fünf in Art. 135 tStPO geregelten unterschiedlichen Überwachungsmaßnahmen und deren Anwendungsvoraussetzungen, insbesondere die in Art. 135 Abs. 8 tStPO vorgesehene Beschränkung auf bestimmte Katalogtaten, dargestellt. Anschließend wird die Regelung über Zufallsfunde in Art. 138 Abs. 2 tStPO untersucht und anhand der Rechtsprechung des Yargıtay erörtert, unter welchen Voraussetzungen solche Beweise im Strafverfahren verwertet werden dürfen. Dabei wird zwischen Zufallsfunden, die eine Katalogtat betreffen, und solchen, die sich auf eine nicht zum Katalog gehörende Straftat beziehen, unterschieden. Besonders umstritten ist die Frage, ob Erkenntnisse über nicht zum Katalog gehörende Straftaten einen Anfangsverdacht begründen und damit als Grundlage für die Einleitung eines neuen Ermittlungsverfahrens dienen können. Der Aufsatz setzt sich hierzu mit den in der Literatur vertretenen Auffassungen sowie der Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs (Yargıtay) auseinander.

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