DOI: 10.1515/zfrs-2026-3014 ISSN: 2366-0392

Die kommodifizierende Verrechtlichung der Natur

Andreas Gutmann

Zusammenfassung

Das Anthropozän im Recht findet in einer kommodifizierenden Verrechtlichung von Natur Niederschlag. Natur wird in Form von Eigentumsrechten als Rohstoff gefasst und somit nutzbar gemacht. Dieser Prozess wird hier, aufbauend auf Landnahmetheorien, als „Naturnahme“ verstanden, und als fortwährende Expansion des wirtschaftlichen Zugriffs auf Natur, der durch das Recht ermöglicht wird, beschrieben. Naturnahme ist dabei nicht nur eine Einverleibung von Naturbestandteilen in das Wirtschafts-, sondern zugleich auch in das Rechtssystem. Die wirtschaftliche Nutzung eines bestimmten Naturguts wird gerade durch das Recht ermöglicht, an der Natur werden Rechte begründet. Systemtheoretisch gesprochen ist in der Naturnahme eine Koevolution von Rechts- und Wirtschaftssystem zu beobachten, welche die Entfesselung des Ökonomischen im Systemkontext des Rechts erlaubt. Der Beitrag zeigt, dass ein Zusammendenken von Erkenntnissen aus der Systemtheorie und der Forschungen zur Landnahme zu einem differenzierten Verständnis der Rohstoffwerdung von Natur und der Rolle des Rechts in diesem Prozess beitragen kann.

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