Das Pflichtexemplar in Bremen
Manja Czieluch, Jutta Fraas, Maria Hermes-Wladarsch, Annett PawlowskiZusammenfassung
Die Pflichtexemplarregelung für das kleinste Bundesland Bremen ist im Bremischen Bibliotheksgesetz mit Stand vom April 2023 als Anbietungspflicht geregelt. Die bremische Verlagslandschaft beinhaltet vorwiegend Klein- und Kleinstverlage. Gemäß der hausinternen Differenzierung der Geschäftsgänge in der für die Umsetzung der Pflichtexemplarregelung verantwortlichen Staats- und Universitätsbibliothek werden Monographien und Zeitschriften in unterschiedlichen Sachgebieten gesammelt und erschlossen. Für die Sammlung elektronischer Stücke wird seit 2020 der Dokumentenserver in seiner Funktion als Hochschulrepositorium genutzt.
Herausforderungen für die Pflicht entstehen aus der Doppelfunktion der SuUB Bremen als Staats- bzw. Landes- sowie als Universitätsbibliothek sowie aus der internen Organisation der über mehrere Sachgebiete verteilten Pflicht.