Ad-hoc-Publizität bei zeitlich gestreckten Vorgängen nach der VO (EU) 2024/2809 (Listing Act-VO)
Alexander SajnovitsZusammenfassung
Die am 4. Dezember 2024 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2024/2809 (Listing Act-VO) reformiert das Ad-hoc-Publizitätsregime der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) für Zwischenschritte in zeitlich gestreckten Vorgängen mit Wirkung zum 5. Juni 2026 grundlegend. Der Beitrag analysiert die durch die Listing Act-VO eingeführten Neuerungen der Ad-hoc-Publizität bei solchen Vorgängen. Im Mittelpunkt steht die Einführung einer Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht für Zwischenschritte zugunsten einer neuen Geheimhaltungspflicht sowie die damit einhergehende partielle Entkopplung von Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität. Der Beitrag untersucht, ob die Reform die Zielkonflikte zwischen Marktpreiseffizienz und der Prävention von Insiderhandel auflöst und ob die angestrebte Entlastung der Emittenten tatsächlich realisiert werden kann.